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  • · Nachricht · Steuererklärung

    Mitteilungspflicht der Behörden über ausgezahlte Hochwasser-Hilfen

    Das Bundesfinanzministerium hat am 7.2.2022 online auf den Verordnungsentwurf zur „Sechsten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung“ hingewiesen.

     

     

    Dieser Entwurf sieht eine elektronische Mitteilungspflicht von Behörden und öffentlichen Stellen vor, die anlässlich der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 finanzielle Hilfen gewährt haben. Die Finanzämter sollen mit diesen Mitteilungen überprüfen können, ob die ausgezahlten Hilfen in der Steuererklärung steuerlich zutreffend berücksichtigt wurden.


    PRAXISTIPP | Hat ein Mandant anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 Hilfeleistungen erhalten, sollten Steuerberater der steuerlichen Behandlung erhöhte Aufmerksamkeit schenken. Nur so lassen sich Rückfragen des Finanzamts oder Betriebsprüfungen wegen Zweifeln vermeiden.


    Quelle: Ausgabe 04 / 2022 | Seite 294 | ID 48085449

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