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Neue Verordnung zur Steuerfachangestelltenausbildung ist da
Am 22.8.2022 wurde die Neuordnung der Steuerfachangestelltenausbildung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neue Rechtsgrundlage tritt am 1.8.2023 in Kraft. Beim Vergleich mit der alten Ausbildungsordnung aus 1996 fällt auf, dass an die Stelle der (reinen) Wissensvermittlung das Ziel der Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit (§ 3 Abs. 3) getreten ist. Dies zeigt sich auch in den Inhalten von Zwischen- und Abschlussprüfung, die viel stärker auf Verstehen und Umsetzen abstellen als auf Wissen. Darüber hinaus werden die Themen Digitalisierung und Prozessorientierung berücksichtigt. |
Fundstelle
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten (BGBl I, 22.8.22, 1390)
Quelle: Ausgabe 11 / 2022 | Seite 833 | ID 48630786