· Fachbeitrag · Steuerfreier Bezug
Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine in der privaten Wohnung nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften führt. |
Beachten Sie | Voraussetzung für den steuerfreien Bezug solcher Aufwandsentschädigungen ist jedoch, dass die gezahlte Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht übersteigt.
Fundstelle
- Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 7.4.22
Quelle: Ausgabe 06 / 2022 | Seite 468 | ID 48286431