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  • · Fachbeitrag · Steuerliche Behandlung

    Kosten für Homepage: Aktivierung oder Sofortabzug?

    Kaum noch ein Unternehmer kommt ohne die eigene Homepage aus. Es gibt zwar Software mit Bausteinen, die es ermöglicht, die eigene Homepage ohne größeres Expertenwissen zu erstellen. Dennoch greifen viele Unternehmer hier auf IT-Experten zurück. Das ruft das Finanzamt auf den Plan.

     

    Unterscheidung Werkvertrag und Dienstleistung

    Bei der Frage, ob die Kosten für die Erstellung einer Homepage in der Bilanz des Unternehmens zu aktivieren sind oder ob ein Sofortabzug in Betracht kommt, lässt sich der Sachbearbeiter im Finanzamt oder der Betriebsprüfer in einem ersten Schritt i. d. R. den Vertrag mit dem IT-Experten vorlegen, der die Homepage erstellt hat.

     

    Hintergrund: Bei einem reinen Dienstleistungsvertrag geht man grundsätzlich davon aus, dass ein Sofortabzug der Kosten zulässig ist. Bei einem Werkvertrag liegt hingegen ein zu aktivierendes immaterielles Wirtschaftsgut vor.