· Fachbeitrag · Steuerliche Brisanz auf den zweiten Blick
Ausgewählte Neuregelungen im JStG 2024
Im JStG 2024 sind zahlreiche Neuregelungen enthalten, bei denen erst auf den zweiten Blick die steuerliche Brisanz zu erkennen ist. In den folgenden Passagen werden ausgewählte Neuregelungen aus dem JStG 2024 deshalb mit erklärenden Beispielen und Tipps näher beleuchtet. |
Pauschalierung bei LSt-Außenprüfung: Änderung der Verfahrensweise
Nachdem der BFH (1.9.21, VI R 38/19) entschieden hat, dass das Pauschalierungswahlrecht nach § 40 Abs. 2 EStG durch eine Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers ausgeübt werden kann, wurde dieser Rechtsprechungsgrundsatz nun auch in das Gesetz aufgenommen (§ 40 Abs. 4 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 2024). Die Regelung wurde jedoch insbesondere in Hinblick auf Lohnsteuernachforderungen aufgrund von Lohnsteuer-Außenprüfungen des Finanzamts, weiterentwickelt. In § 40 Abs. 4 Satz 2 ff. EStG finden sich deshalb folgende Aussagen:
- Anstelle der obligatorischen Lohnsteuer-Anmeldung kann der Arbeitgeber sein Wahlrecht zur Lohnsteuerpauschalierung nach einer Lohnsteuer- Außenprüfung auch durch eine einfache Erklärung ans Finanzamt ausüben.
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