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  • · Nachricht · Stimulierung der Wirtschaft

    Digitale Wirtschaftsgüter sollen sofort abgeschrieben werden können

    | Bund und Länder haben sich in einem Beschlusspapier vom 19.1.2021 darauf geeinigt, dass zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden dürfen. Steuerlich gefördert werden sollen vor allem die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung. |

     

    Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Homeoffice arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.

     

    Fundstelle

    • Bundesregierung: Beschlusspapier v. 19.1.21
    Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 191 | ID 47114854

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