· Fachbeitrag · Tagesmütter
Betriebsausgabenpauschale trotz Lockdowns
Selbstständige Tagesmütter und Tagesväter dürfen für jedes Kind, das sie betreuen, entweder die tatsächlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung als Betriebsausgaben abziehen, oder es wird eine Betriebsausgabenpauschale je Kind von 300 EUR im Monat abgezogen. Nun stellt sich die Frage, ob diese 300 EUR pauschale Betriebsausgaben auch für Zeiten abgezogen werden dürfen, in denen die Tagesstätte wegen Corona geschlossen werden musste. |
Die Antwort der Bundesregierung findet sich in einer Bundestags-Drucksache und lautet „ja“. Auch während eines Lockdowns dürfen pauschal 300 EUR je Kind als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
Fundstelle
- BT-Drs. 20/534 28.1.22, Antwort auf Frage 3
Quelle: Ausgabe 05 / 2022 | Seite 398 | ID 48160976