· Fachbeitrag · Umsatzsteuer, Rechnungserstellung und mehr
Die neue Kleinunternehmerregelung (auch als Download für Ihre Mandanteninformationen)
von Lukas Hendricks, Bonn
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 treten zum 1.1.2025 wichtige Änderungen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Kraft. |
Neue Umsatzgrenzen
Ab 2025 gelten folgende neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer:
- Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 EUR (steuerfrei, netto) nicht übersteigen (bisher 22.000 EUR inkl. Umsatzsteuer).
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