· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Sanierung eines fremden Daches durch einen Anlagenbetreiber
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| Die im Folgenden behandelte Verfügung des BayLfSt beschäftigt sich mit der umsatzsteuerlichen Beurteilung einer „Dachverpachtung“ an den Betreiber einer Fotovoltaikanlage gegen Übernahme der Dachsanierung. |
„Dachpachtverträgep“ oder „Dachnutzungsverträge“
Derzeit „pachten“ Investoren von Gebäudeeigentümern Dächer an, um darauf Fotovoltaikanlagen (F-Anlagen) zu errichten und zu betreiben.
Diese Pachtverträge haben i. d. R. eine Laufzeit zwischen 20 und 30 Jahren. Teilweise ist ein Entgelt vereinbart, das monatlich oder jährlich zu leisten ist, teils übernimmt der künftige F-Anlagenbetreiber als Gegenleistung die Sanierung des Daches (ggf. mit Baraufgabe).
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