· Nachricht · Unterstützungsleistungen
BMF veröffentlicht neue Ländergruppeneinteilung ab 2021
| Macht ein Mandant Unterstützungsleistungen für Personen im Ausland geltend oder beantragt für ein im Ausland lebendes Kind einen Kinderfreibetrag, hängt die Höhe der Abzugsbeträge vom Land ab, in dem sich die unterstützte Person oder das Kind befindet. Das BMF hat für 2021 eine neue Ländergruppeneinteilung veröffentlicht. |
Fundstelle
- BMF 11.11.20, IV C 8 ‒ S 2285/19/10001 :002, iww.de/astw, Abruf-Nr. 219267
Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 45 | ID 47021992