· Fachbeitrag · Urlaub
Anspruch auf Urlaub nach der Elternzeit
Die Verjährung des Urlaubsanspruchs beginnt frühestens mit dem Ende der Elternzeit. |
Zu diesem Ergebnis kam das LAG Baden-Württemberg und begründete dies damit, dass der Arbeitnehmer seinen vor und während der Elternzeit erworbenen Urlaub nach der Elternzeit auch nehmen können soll. Das BAG hat die Entscheidung mit Urteil vom 16.4.24 bestätigt (9 AZR 165/23).
Fundstelle
- BAG 16.4.24, 9 AZR 165/23, Abruf-Nr. 243698
Quelle: Ausgabe 01 / 2025 | Seite 42 | ID 50252771