· Fachbeitrag · Urlaubsgeld
Die sieben wichtigsten Fragen zum Urlaubsgeld
| Das Urlaubsgeld ist eine Extra-Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird. Für den Arbeitnehmer eine schöne Sache. Doch wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter gekündigt hat? Wird dann noch Urlaubsgeld fällig? Oder was ist, wenn es dem Arbeitgeber gerade wirtschaftlich schlecht geht? Gilt dann die Regel: Einmal gezahlt, immer weiter zahlen? Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten sieben Fragen zum Thema Urlaubsgeld. |
Hat der Arbeitnehmer stets einen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Allerdings können vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einem Anspruch auf Urlaubsgeld führen. So kann sich ein Anspruch auf Urlaubsgeld aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. In wenigen Ausnahmen kann ein Anspruch auch aus betrieblicher Übung entstehen. Doch Vorsicht: Die noch immer weit verbreitete Meinung, eine dreimalige Zahlung reiche dafür aus, ist ein großer Irrtum.
Urlaubsgeld oder Urlaubsentgelt: Ist doch das Gleiche, oder?
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen dem Urlaubsgeld und dem sogenannten Urlaubsentgelt:
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