· Fachbeitrag · Verfahrensrecht/Anwendung von BMF-Schreiben
Nachdenkliches zum kassierenden BMF-Schreiben vom 15.3.2024 sowie den gleichlautenden Ländererlassen
Mit Schreiben vom 15.3.2024 hat das BMF seine mittlerweile alljährliche Bestandsaufnahme der weiter gültigen älteren Schreiben fortgesetzt. Überprüft wurde dieses Mal der Zeitraum bis zum 14.3.2024. |
Das neue BMF-Schreiben gleicht in Text und Aufbau den Schreiben für die vorangegangenen Jahre (zuletzt Schreiben vom 10.3.23). Insbesondere enthält es wie diese wieder als Anlage 1 die sog. Positivliste.
Die neue Positivliste
Nur die in die Positivliste aufgenommenen BMF-Schreiben gelten unverändert weiter. Für alle nicht aufgenommenen Schreiben heißt das:
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