· Fachbeitrag · Vergütung
Mindestvergütung für Azubis ‒ neue Werte für 2025
Die Mindestvergütung für Auszubildende nach § 17 Abs. 2 S. 1 BBiG ändert sich zum 1.1.2025. |
Für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2025 begonnen werden, beträgt die monatliche Mindestvergütung
- im ersten Jahr der Berufsausbildung 682 EUR,
- im zweiten Jahr 805 EUR,
- im dritten Jahr 921 EUR und
- im vierten Jahr 955 EUR.
Fundstelle
- Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2025), iww.de/astw, Abruf-Nr. 244698
Quelle: Ausgabe 01 / 2025 | Seite 42 | ID 50252772