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  • · Fachbeitrag · Vergütung

    Mindestvergütung für Azubis ‒ neue Werte für 2025

    Die Mindestvergütung für Auszubildende nach § 17 Abs. 2 S. 1 BBiG ändert sich zum 1.1.2025.

     

    Für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2025 begonnen werden, beträgt die monatliche Mindestvergütung

    • im ersten Jahr der Berufsausbildung 682 EUR,
    • im zweiten Jahr 805 EUR,
    • im dritten Jahr 921 EUR und
    • im vierten Jahr 955 EUR.

     

    Fundstelle

    • Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2025), iww.de/astw, Abruf-Nr. 244698
    Quelle: Ausgabe 01 / 2025 | Seite 42 | ID 50252772

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