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  • · Fachbeitrag · Vermietung über Portale boomt

    Airbnb muss Vermieter-Daten übermitteln: Das könnte unangenehme Folgen haben

    | Wenn Ferienwohnungsinserate keine Registriernummern tragen oder der Verdacht besteht, dass diese gefälscht sind, ist Airbnb dazu verpflichtet, Name, Anschrift und genaue Lage der angebotenen Ferienwohnung dem Amt auf Wunsch mitzuteilen. Darauf sollten entsprechende Mandanten noch einmal eindringlich hingewiesen werden. Gerade in Großstädten hat sich die Vermietung über Portale als sehr lukrativ herausgestellt und der eine oder andere Steuerpflichtige bessert mit dieser Methode die eigene Urlaubskasse auf. Solange die Bagatellgrenze von 520 EUR je Kalenderjahr (R 21.2 Abs. 1 EStR) nicht überschritten wird, ist das auch kein Problem. Nur darüber hinaus droht Ungemach, wenn die Einnahmen bei der Steuererklärung vergessen wurden. |

     

    Wie genau lautet die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin?

    Behörden dürfen Betreiber von Internet-Plattformen zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte im Fall eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln, so das Urteil.

     

    Und aufgrund welches Sachverhalts wurde diese Entscheidung getroffen?

    Die Klägerin ist ein irisches Unternehmen mit Sitz in Dublin. Sie betreibt eine Internetplattform, auf der die Vermietung von Ferienwohnungen auch in Berlin angeboten wird.