· Fachbeitrag · Zweckentfremdungsrecht
Aus für die Anonymität: Airbnb Ireland muss Identität von Gastgebern preisgeben
| Airbnb Ireland muss die Daten ihrer Gastgeber bzw. die Vermieter der vermittelten Wohnungen an die Landeshauptstadt München herausgeben. Dies hat das Verwaltungsgericht München aktuell entschieden und damit die Klage der Airbnb Ireland UC abgewiesen. |
Sachverhalt
Die Klägerin ‒ Airbnb ‒ betreibt eine weltweite Online-Plattform zur Vermittlung von privaten Unterkünften. Hierauf inserieren Gastgeber anonym Wohnräume zum zeitweisen Aufenthalt. In München gelten private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, als zweckentfremdet. Anbieter solcher Wohnungen begehen damit eine Ordnungswidrigkeit.
Die Stadt München versucht mit dieser Vorschrift zu vermeiden, dass dem Wohnungsmarkt Wohnraum entzogen wird.
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