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  • · Fachbeitrag · Verwaltungsticker

    Hinweis auf weitere Verwaltungsanweisungen in Kurzform

    Die wichtigsten Verwaltungsanweisungen des vergangenen Quartals haben wir im Folgenden für die Praxis zusammengefasst.

     
    • Wichtiges für die Praxis
    • Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen: Das Bundesfinanzministerium weist in seinem Schreiben vom 27.1.23 (III C 2 - S-7104 / 19 / 10005 :003) auf eine Änderung des Abschnitts 2.10 UStAE hin.

     

    • LfSt Rheinland-Pfalz: Bewertung eines Nießbrauch- oder Wohnrechts an einem Grundstück: Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz erläutert ausführlich mit verschiedenen Beispielen, welche Besonderheiten bei Bewertung eines Nießbrauch- oder Wohnrechts an einem Grundstück für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer greifen, insbesondere, wenn der Grundbesitzwert mittels eines Verkehrswertgutachtens nachgewiesen wird (Verfügung v. 15.12.22, S 3104 A ‒ St 32 4).

     

    • BMF: Aktualisierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses: Das Bundesfinanzministerium hat mit Newsletter vom 8.2.2023 darauf hingewiesen, dass der Umsatzsteuer-Anwendungserlass aktualisiert und das überholte BMF-Schreiben aufgehoben wurden.

     

    • FBeh Hamburg: Berücksichtigung von Verlusten bei Wirecard-AktionärenBuchte oder bucht eine Depotbank die Wirecard-Aktien als wertlos aus, dann erzielt der ehemalige Aktionär einen Verlust aus der Veräußerung von Aktien i. S. v. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Satz 2 EStG. Bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung kommt die Berücksichtigung solcher Verluste nur in Betracht, wenn der ehemalige Aktionär eine Verlustbescheinigung nach § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG vorlegt oder durch andere geeignete Unterlagen den erlittenen Verlust nachweist (Fachinformation vom 22.2.22, S 2252 ‒ 2021/017 ‒ 52).

     

    • BMF: Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft aktualisiertDas Bundesfinanzministerium hat sein Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft aus dem Jahr 2009 endlich aktualisiert (BMF 27.1.23, III C 2 ‒ S 7270/20/10002:001). Ein guter Zeitpunkt für Steuerberater eine Tax-Compliance-Prüfung für umsatzsteuerliche Sachverhalte in der Bauwirtschaft bei betroffenen Mandanten durchzuführen.

     

    • BMF: Entwurf eines Schreibens zum Nullsteuersatz im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen: Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf eines BMF-Schreibens zum neuen Nullsteuersatz ab 1.1.2023 im Zusammenhang mit begünstigten Photovoltaikanlagen veröffentlicht (BMF online, 26.1.23). Dieser Entwurf beantwortet zahlreiche Fragen aus der Praxis und definiert, für welche Komponenten einer Photovoltaikanlage dieser Nullsteuersatz ab 1.1.2023 auch greift.
     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2023 | Seite 253 | ID 49236005

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