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  • · Fachbeitrag · Wichtige Hinweise für die Beratung

    Fragen des Leiters einer Steuerabteilung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

    von Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg

    | Ihr Freund ist Leiter einer Steuerabteilung und stellt Ihnen aufgrund der momentanen Krise die folgenden Fragen. |

     

    Frage: Ich bin Leiter einer Steuerabteilung in einem internationalen Konzern. Die Mutter-Kapitalgesellschaft hat verschiedene verbundene Unternehmen (Tochtergesellschaften; Beteiligung jeweils mehr als 25 %) im In- und Ausland. Die Tochtergesellschaften können die an sie ausgegebenen unbesicherten Darlehen wegen der Corona-Krise nicht an die Mutter zurückzahlen. Spricht steuerlich etwas gegen eine Teilwertabschreibung bei der Muttergesellschaft?

     

    Antwort: Eine Teilwertabschreibung ist steuerlich und handelsrechtlich zwar möglich. In Ihrem geschilderten Fall greift jedoch die Korrekturvorschrift des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG. Bei der Einkommensermittlung der Muttergesellschaft kommt es dadurch zu einer Hinzurechnung in Höhe der Teilwertabschreibung. Gehört die Branche, in der sich die Muttergesellschaft befindet, zu den Verlierern der Corona-Krise und es werden Verluste erwartet, kann der Zeitpunkt des Forderungsverzichts angesichts niedriger oder sogar negativer Einkommen gut gewählt sein.

     

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