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  • · Fachbeitrag · Wichtige Hinweise für die Beratung

    Steuerliche Fragen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Corona-Krise

    von Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg

    | Ihr Mandant ist selbst Arbeitgeber und aufgrund der Corona-Krise verunsichert. Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. |

     

    Frage: Ich bin Unternehmer und werde eine staatliche Ausfallentschädigung wegen der Corona-Krise beantragen. Sind solche staatlichen Zuschüsse einkommensteuerfrei?

     

    Antwort: Dazu wird das Bundesfinanzministerium oder eine Mittelbehörde der Finanzverwaltung zeitnah Stellung beziehen. Unseres Erachtens müssten solche staatlichen Zuschüsse jedoch im Rahmen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung einkommensteuerpflichtig sein. Denn es darf keinen Unterschied machen, ob ein Unternehmer in Zeiten von Corona Umsatz erzielt oder ob er vom Staat Zuschüsse wegen Umsatzeinbußen aufgrund von Corona als finanzielle Hilfe bezieht.