· Fachbeitrag · Wichtige Hinweise für die Beratung
Steuerliche Fragen rund um das Erben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
von Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg
| Ihr Mandant ist Erbe oder möchte vererben. Durch die Corona-Pandemie entstehen ganz besondere Überlegungen. Mögliche Fragen und entsprechende Antworten erhalten Sie nachfolgend. |
Frage: Ich wollte meinen Kindern schon lange je zur Hälfte ein Aktienpaket schenken (Wert vor Corona 1,3 Mio. EUR, Wert nach Corona 750.000 EUR). Ist jetzt ein guter Zeitpunkt für eine Schenkung?
Antwort: Ja, jetzt wäre der perfekte Zeitpunkt. Ihnen steht für jedes Kind ein Schenkungsteuerfreibetrag von 400.000 EUR zu. Vorausgesetzt, dass Sie in den vergangenen zehn Jahren keine steuerpflichtigen Schenkungen an Ihre Kinder durchgeführt haben, würde die Schenkung der Aktien derzeit keine Schenkungsteuer auslösen. Bei Ermittlung des schenkungsteuerpflichtigen Vermögens werden Aktien, die an einer Börse gehandelt werden, mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BewG).
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