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  • 13.02.2018 · Fachbeitrag · Wichtige Steuerinformationen für Vereine

    Abgabe von Steuererklärungen auf Papier ist für Vereine nur noch in Härtefällen zulässig

    | Für Vereine, also steuerbefreite Körperschaften, haben sich ab dem Veranlagungszeitraum 2017 hinsichtlich der Abgabe ihrer Steuererklärungen einige Änderungen ergeben. Darauf weist das Finanzministerium Brandenburg hin. Vereine haben ihre Steuererklärung nunmehr grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch abzugeben. Die Abgabe von Steuererklärungen auf Papiervordrucken ist nur noch in bestimmten Härtefällen zulässig. |