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  • · Fachbeitrag · Wichtiges in Kürze

    Neues zum Internationalen Steuerrecht in Kurzform

    Es gibt kaum noch Mandanten, die keine Geschäftsbeziehungen ins Ausland pflegen. Deshalb häufen sich aktuell Anweisungen innerhalb der Finanzverwaltung und Vereinbarungen der Bundesregierung zum Internationalen Steuerrecht. Hier eine Kurzzusammenfassung der neuesten Trends.

     

    Luxemburg und Deutschland verständigen sich auf Änderungsprotokoll zum DBA

    Die Finanzministerien von Deutschland und Luxemburg haben sich am 6.6.2023 auf ein Änderungsprotokoll zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 23.4.2012 geeinigt. Das Protokoll sieht Änderungen zur Besteuerung von Fondsstrukturen, die Umsetzung von Mindeststandards zum BEPS-Projekt und steuerliche Vereinfachungen zum Homeoffice für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte vor.

     

    Deutschland und Schweiz unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA

    Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Bundesregierung Deutschland haben am 21.8.2023 das Revisionsprotokoll zur Änderung des deutsch-schweizerischen Abkommens vom 11.8.1971 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet. Eckpunkte des Änderungsprotokolls: Es werden Anpassungen an das aktuelle OECD-Musterabkommen vorgenommen, zudem sind eine Generalklausel gegen Abkommensmissbrauch und eine Verpflichtung zur Gegenberichtigung von Gewinnkorrekturen bei verbundenen Unternehmen vorgesehen.

     

    Protokoll zur Änderung des DBA Österreich

    Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Republik Österreich auf eine Änderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens verständigt. Dazu wurde am 21.8.2023 ein entsprechendes Änderungsprotokoll unterzeichnet. Kernpunkte dieses Protokolls: Klarstellung, was nicht als Betriebsstätte gilt, Änderungen der Grenzgängerregelung und Definition, wann ein Beschäftigter „in der Nähe der Grenze“ seinen Wohnsitz hat und arbeitet.

     

    Einführung eines Mindeststeuergesetzes

    Der Gesetzgeber arbeitet mit Hochdruck an dem Mindestbesteuerungs-Umsetzungsgesetz (Gesetz für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union). Nach dem Diskussionsentwurf des BMF vom 20.3.2023 und dem Referentenentwurf des BMF vom 11.7.2023 hat das Bundeskabinett am 16.8.2023 den Regierungsentwurf beschlossen und veröffentlicht. Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarung zur zweiten Säule (pillar 2) der Zwei-Säulen-Lösung.

    Quelle: ID 49680904

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