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  • · Fachbeitrag · Zollrecht

    Zur Tarifierung von Bezügen für Kirschkernkissen

    Bezüge für Kirschkernkissen, die aus zwei Stofflagen, die an drei Seiten zusammengenäht sind, und einer dünnen Schaumstoffpolsterung dazwischen bestehen und die über eine Öffnung mit Klettverschluss zur Aufnahme eines Kirschkernkissens verfügen, sind in die Pos. 6307 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen. Die Waren werden nicht gemäß Anm. 1 Buchst. s und t zu Abschn. XI KN aus diesem Abschnitt ausgewiesen, wenn sie weder vorrangig zur Verwendung als Bettausstattung i. S. d. Pos. 9404 KN noch zur Verwendung als Spielzeug i. S. d. Pos. 9503 KN bestimmt sind.

     

    Hintergrund

    Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist ein Instrument zur Einreihung von Waren. Sie wurde geschaffen, um den Erfordernissen des Gemeinsamen Zolltarifs, wie auch der Statistik des Außenhandels der EU zu genügen. Sie wird auch für die Statistik des EU-internen Handels verwendet.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 01 / 2025 | Seite 43 | ID 50252773

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