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  • 14.01.2013 · Fachbeitrag · Auslandsfonds

    Verlustrechnung auf Fondsebene

    | Der BFH hat zum vor 2004 geltenden § 17 AuslInvestmG klargestellt, dass die dort enthaltene Verweisung auf private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG allein der Definition der ausschüttungsgleichen Erträge dient und nicht zur Anwendung der Regelungen über die Verlustverrechnungsbeschränkungen auf der Ebene des Investmentfonds führt (18.9.12, VIII R 45/09). Der Verweis bezweckt lediglich die Definition eines Termingeschäfts und zudem der besonderen Verlustabzugsbeschränkungen des § 23 Abs. 3 EStG auf Ebene des ausländischen Investmentfonds. |