· Fachbeitrag · Strategische Vermögensberatung ‒ Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
Neuregelungen beim Kirchensteuerabzug
| Mit dem Beitreibungsrichtlinie- und Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde das bisherige Verfahren zur Erhebung der Kirchensteuer im Rahmen der Abgeltungsteuer bezüglich des Steuereinbehalts durch die Kreditinstitute durch ein automatisiertes Abzugsverfahren in § 51a Abs. 2c EStG ersetzt. Ab 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch einbehalten und an die Kirchen abgeführt. |
Derzeit setzt der Kirchensteuereinbehalt durch Banken ein aktives Mitwirken des Sparers voraus, weil nur auf schriftlichen Antrag die Institute Kirchen- auf Kapitalertragsteuer einbehalten. Legt der Anleger seiner Bank nicht die Konfession offen, muss er dies im Rahmen der Veranlagung dem FA erklären und die Anlage KAP ausfüllen. 2015 wird der automatisierte Datenabruf über das BZSt eingeführt, um eine effizientere Durchführung des Abzugsverfahrens zu erreichen. Kreditinstitute ermitteln dann die Kirchensteuerpflicht ihrer Kunden. Aber das neue Verfahren gilt auch für eine ausschüttende GmbH. Sie ist für die Ermittlung der Kirchensteuerpflicht ihrer Gesellschafter verantwortlich.
Zur Vorbereitung ist folgender Zeitplan vorgesehen:
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