15.02.2013 · Fachbeitrag · Strategische Vermögensberatung – Finanzinnovationen
Marktrendite reichte zur Besteuerung bis 2008 aus
| Der BFH hat sich aktuell noch einmal mit den Finanzinnovationen und mit dem Rechtsstand vor Einführung der Abgeltungsteuer beschäftigt. Das Urteil zur Einordnung dieser Papiere zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ist insoweit weiterhin relevant, da viele Fälle zum alten Recht noch anhängig sind und es für die Finanzinnovation des § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG a.F. keinen Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer gibt. Seit dem 1.1.2009 unterliegen sie bei Fälligkeit oder Verkauf unabhängig vom vorherigen Anschaffungstermin nach § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG dem Pauschalsatz. Der Ansatz der Emissionsrendite entfiel dabei. Dafür konnten Wechselkursschwankungen und Transaktionskosten erstmals bei der Gegenüberstellung von Veräußerungspreis zu den Anschaffungskosten berücksichtigt werden. Verluste aus Finanzinnovationen lassen sich nicht mehr mit anderen Einkunftsarten, sondern nur im Rahmen des § 20 EStG verrechnen. |
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