· Fachbeitrag · Strategische Vermögensberatung ‒ Fremdwährungsgeschäfte
Besteuerung der Veräußerungsgewinne ab 2009
| Laut BFH können zu den Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines Spekulationsgeschäfts sind, auch Valuten in fremder Währung zählen ( 2.5.00, IX R 73/98, BStBl II 00, 614). Das Fremdwährungsguthaben bildet ein selbstständiges Wirtschaftsgut i.S.d. § 23 EStG . |
Davon zu unterscheiden ist die Darlehensforderung. Die entsteht, wenn der Steuerpflichtige das Fremdwährungsguthaben als Festgeld anlegt. Aus dem Urteil geht hervor, dass der BFH ‒ zumindest vor Einführung der Abgeltungsteuer ‒ strikt zwischen dem Fremdwährungsguthaben als selbstständiges Wirtschaftsgut und der Darlehensforderung trennt.
Das Bayerische LfSt weist mit Verfügung vom 12.3.2013 (S 2256.1.1-6/4 St 32) darauf hin, dass die vom BFH entwickelte Trennung zwischen Fremdwährungsguthaben und Kapitalforderung auch nach Einführung der Abgeltungsteuer vorzunehmen ist. Dies bedeutet, dass es sich bei der Anschaffung und Veräußerung von Fremdwährungsbeträgen um ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG handeln kann, sofern der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ein Gewinn aus der Veräußerung der Kapitalforderung ist hingegen über § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG als Kapitaleinnahme zu erfassen.
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