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  • 15.07.2013 · Fachbeitrag · Strategische Vermögensberatung – Kapitalertragsteuer

    Anspruch der KG gegen ihren Kommanditisten auf Erstattung

    | Ob eine Kommanditgesellschaft einen Anspruch darauf hat, dass der Kommanditist der KG den auf Kapitalerträge der Gesellschaft entfallenden Teil der Kapitalertragsteuer erstattet, der vom Schuldner einbehalten und ans Finanzamt abgeführt wird, richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag, so der BGH mit Urteil vom 16.4.2013, II ZR 118/11. Nach der Rechtsprechung ist bei einer werbenden Personenhandelsgesellschaft die gem. § 43 Abs. 1 S. 1 EStG durch Abzug auf Kapitalerträge der Gesellschaft erhobene Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) vermögensmäßig als Abzug von Gesellschaftskapital anzusehen und durch deren Anrechnung auf die Einkommensteuer des Gesellschafters wie eine Entnahme ihres Gesellschafters zu behandeln. Der Abzug der Kapitalertragsteuer bewirkt im Hinblick auf die Anrechnung nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld der Gesellschafter als Mitunternehmer. |