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  • 11.04.2014 · Fachbeitrag · Strategische Vermögensberatung – Kapitalkontrollen

    Zinsrichtlinie wird schärfer

    | Die im Juli 2005 gestartete EU-Zinsrichtlinie sieht im Wesentlichen das Verfahren des automatischen Informationsaustauschs vor, um zu gewährleisten, dass Zinszahlungen ordnungsgemäß im Herkunftsland versteuert werden. Hierbei stellen die Banken des EU-Mitgliedstaates über der Steuerverwaltung des Herkunftslandes (in Deutschland dem BZST) ihrer Kunden eine Aufstellung zur Verfügung, die alle nichtansässigen Sparer und Anleger, die im Kalenderjahr Zinserträge erzielt haben, sowie die Beträge der an sie ausgezahlten Zinserträge enthält. Die weit überwiegende Mehrzahl der Mitgliedstaaten – alle Länder bis auf Luxemburg und Österreich – hatte sich für diese Alternative entschieden – zuletzt Belgien 2010. |