· Fachbeitrag · Strategische Vermögensberatung - Sofortrente
Wie greift der Fiskus zu?
| Können gesetzliche und betriebliche Rentenleistungen den Lebensstandard im Ruhestand nicht absichern, hilft eine Sofortrente die regelmäßigen Einkünfte zu erhöhen. Durch Einmalzahlung eines größeren Betrags in eine sofort fällige Rentenversicherung garantiert der Versicherer im Gegenzug lebenslange Rentenzahlungen. Vorteil: Die Rente fließt auch dann weiter, wenn das eigene Vorsorgeguthaben aufgebraucht ist. Ein Auszahlplan aus einem Bank- oder Fondsguthaben leistet dies nicht. Ist der Kapitalstock aufgezehrt, enden die Zahlungen. |
Die Sofortrente bietet einen weiteren, entscheidenden Vorteil: Die monatlichen Auszahlungen sind steuerbegünstigt, sofern die Einzahlung aus versteuertem Einkommen erfolgt. Die Besteuerung folgt einem eigenen Regelwerk, das Anleger kennen sollten, bevor sie sich für diese Rentenform entscheiden. Wie funktioniert es, auf was ist zu achten?
1. Was ist der Ertragsanteil, wie wird er festgelegt?
Im Gegensatz zu staatlich geförderten Renten wie Riester- und Rürup-Rente bzw. die betriebliche Altersvorsorge, deren Auszahlungen zu 100 % in das zu versteuernde Einkommen einfließen, greift das Finanzamt bei Sofortrenten nicht voll zu. Bei privat finanzierten Sofortrenten unterliegt nur der sogenannte Ertragsanteil dem Steuerzugriff, also der durch Zins und Zinseszins entstehende Gewinn. Die Höhe des Steuersatzes ist altersabhängig und richtet sich nach dem erreichten Lebensjahr bei Regenbeginn. Es gilt das Prinzip: Je älter der Versicherte, desto geringer der Steuersatz. Wird die Auszahlungsphase nach hinten geschoben, können Versicherte also ihre Steuerlast mindern. Positiv: Der einmal festgelegte Satz verändert sich während der gesamten Rentenbezugszeit nicht.
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