· Fachbeitrag · § 1 UStG
Betrugs- und Untreuehandlungen eines Arbeitnehmers mittels fiktiver Geschäfte lösen keine Umsatzsteuer aus
| Begeht ein Arbeitnehmer gemeinschaftlich mit einem externen Dritten zulasten seines Arbeitgebers Betrugs- und Untreuehandlungen unter Vortäuschung fiktiver Geschäfte, kann das FA hierfür keine Umsatzsteuer festsetzen. |
Sachverhalt
Der Kläger war als Arbeitnehmer bei einer GmbH für Vergabe, Abrechnung und Steuerung von Aufträgen an externe Firmen für Bau- und Sanierungsarbeiten an Liegenschaften seines Arbeitgebers zuständig.
Der Arbeitnehmer schleuste im Zusammenwirken mit dem Geschäftsführer eines externen Bauunternehmens und mit dem Ziel der Abzweigung von Geldern seines Arbeitgebers fiktive Angebote, Aufträge sowie Rechnungen für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen in den Geschäftsablauf seines Arbeitgebers ein.
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