· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Beistellung ausländischer Rechtsanwälte ‒ eine praxisnahe Entscheidung der FinVerw
von Rüdiger Weimann, Diplom-Finanzwirt, Dortmund
Leistungsempfänger ist im Fall von Beistellung und Beiordnung der Verfahrensbeteiligte. |
Rechtsauffassung der Finanzverwaltung
Das FinMin Mecklenburg-Vorpommern positioniert sich wie folgt:
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„In Gerichtsverfahren kann einem Verfahrensbeteiligten unter bestimmten Voraussetzungen eine unterstützende Person (z. B. Rechtsanwalt) beigestellt bzw. beigeordnet werden.
Die Frage, ob in diesen Fällen das Gericht oder der Verfahrensbeteiligte als Leistungsempfänger anzusehen ist, kann insbes. für die Bestimmung des Ortes der Leistung und für die Anwendbarkeit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft Bedeutung haben.
Ich bitte hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
Wenn ein Gericht einem Verfahrensbeteiligten eine unterstützende Person (z. B. Rechtsanwalt) beistellt bzw. beiordnet und die Tätigkeit dieser Person vom Gericht entgolten wird (z. B. im Rahmen der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe), richtet sich die Tätigkeit der unterstützenden Person gleichwohl an den Verfahrensbeteiligten, der somit Leistungsempfänger ist. Insbesondere liegt keine Leistung an das Gericht vor, für die das Gericht im Falle der Ansässigkeit der unterstützenden Person im Ausland Umsatzsteuer nach § 13b UStG abzuführen hätte.“ |
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