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  • · Fachbeitrag · § 12 UStG

    Auftragsforschung einer Hochschule unterliegt dem vollen Umsatzsteuersatz

    | Eine Hochschule, die einen Betrieb gewerblicher Art im Bereich der Auftragsforschung unterhält, ist insoweit nicht gemeinnützig tätig, sodass die entsprechenden Einnahmen nicht ermäßigt besteuert werden können. |

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige ist eine Hochschule, die sich durch Werkvertrag gegenüber einem Auftraggeber zur Durchführung und Erstellung einer wissenschaftlichen Studie verpflichtete. Bereits vor Abschluss des Projekts vereinnahmte die Steuerpflichtige Zahlungen des Auftraggebers. Diese unterwarf das Finanzamt dem vollen Umsatzsteuersatz.

     

    Demgegenüber berief sich die Hochschule auf die Gemeinnützigkeit ihres Betriebs gewerblicher Art und der daraus folgenden Steuerermäßigung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG.