· Fachbeitrag · § 13 UStG
EuGH-Vorlage zur Sollbesteuerung
| Der BFH zweifelt an der bislang uneingeschränkt angenommenen Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den zur Sollbesteuerung verpflichteten Unternehmer. Das Gericht hat daher in einem Revisionsverfahren ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige war im bezahlten Fußball als Spielervermittlerin tätig. Sie unterlag der Sollbesteuerung, bei der der Unternehmer die Umsatzsteuer bereits mit der Leistungserbringung und damit unabhängig von der Entgeltvereinnahmung zu versteuern hat.
Bei der Vermittlung von Profifußballspielern erhielt die Steuerpflichtige Provisionszahlungen von den aufnehmenden Fußballvereinen. Der Vergütungsanspruch für die Vermittlung setzte dem Grunde nach voraus, dass der Spieler beim neuen Verein einen Arbeitsvertrag unterschrieb und die DFL-GmbH als Lizenzgeber dem Spieler eine Spielerlaubnis erteilte. Die Provisionszahlungen waren in Raten verteilt auf die Laufzeit des Arbeitsvertrags zu leisten, wobei die Fälligkeit und das Bestehen der einzelnen Ratenansprüche unter der Bedingung des Fortbestehens des Arbeitsvertrags zwischen Verein und Spieler standen.
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