· Fachbeitrag · § 13b UStG
Keine fortbestehende Steuerschuldnerschaft des Bauträgers
| Das FG Münster hat über einen weiteren sog. „Bauträger-Fall“ entschieden. Nach Auffassung des FG Münster entfällt die Umsatzsteuerschuldnerschaft des Bauträgers unabhängig davon, ob der Bauträger als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den leistenden Bauunternehmer erstattet hat oder nicht. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatte eine Bauträgerin Eigentumswohnungen errichtet, um diese anschließend zu veräußern. Sie meldete für die von ihr bezogenen Bauleistungen zunächst gemäß § 13b UStG Umsatzsteuer an, die sie in der Jahreserklärung unter Berufung auf die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung wieder korrigierte. Das FA machte die Korrektur allerdings gemäß § 17 UStG von der Erstattung der Umsatzsteuer an den Vertragspartner abhängig.
Entscheidung
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