13.09.2017 · Fachbeitrag · § 14 UStG
Zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer wird nicht in jedem Fall geschuldet
| Wer in Rechnungen die Umsatzsteuer unberechtigt oder überhöht ausweist, schuldet sie (§ 14c UStG). Hier hilft nur die (nicht zurückwirkende) Rechnungsberichtigung (BFH 19.5.15, V B 133/14). Das trifft grundsätzlich auch auf eine Gutschrift zu. Was ist aber, wenn unklar ist, wer leistender Unternehmer ist? Wenn z. B. fälschlicherweise eine Einzelperson statt einer Gemeinschaft im Adressfeld genannt ist. Schuldet dann auch die Einzelperson die Umsatzsteuer? Der BFH (16.3.17, V R 27/16) meint nein und hält hier eine „Umdeutung“ falscher Rechnungsangaben anhand ergänzender Dokumente (z. B. Verträge) für möglich (Nachricht vom 28.7.17). |
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