· Fachbeitrag · § 15 UStG, § 233a AO
Rückwirkung der Rechnungsberichtigung - Anforderungen an die Ausgangsrechnung
| Die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung ist davon abhängig, ob die zu berichtigende Abrechnung (Rechnung / Gutschrift) überhaupt berichtigungsfähig ist. Dazu müssen Mindestanforderungen erfüllt sein. |
Sachverhalt
Das FA stellte im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Streitjahre 2007 bis 2010 fest, dass die Steuerpflichtige teilweise in Rechnungen, aus denen sie den Vorsteuerabzug vorgenommen hatte, nicht als Rechnungsempfängerin benannt worden war. Des Weiteren stellte es fest, dass in den von der Steuerpflichtigen ausgestellten Gutschriften die Steuernummer und/oder USt-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers nicht enthalten waren.
Im Einspruchsverfahren reichte die Steuerpflichtige entsprechend berichtigte Rechnungen und Gutschriften nach. Das Finanzamt versagte jedoch weiterhin den Vorsteuerabzug.
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