· Fachbeitrag · § 15 UStG
Vorsteuerabzug für die Anschaffung eines Luxusfahrzeugs („Ferrari-Urteil“)
| Trotz des mit dem Erwerb eines Luxussportwagens (Ferrari) grundsätzlich verbundenen privaten Affektionswertes für den Nutzer und der im Verhältnis zum Umsatz und Gewinn des Unternehmers hohen Anschaffungskosten ist der Vorsteuerabzug nicht als Repräsentationsaufwand ausgeschlossen, wenn die Anschaffung entsprechend der Erwartung des Unternehmers nachweislich zur Eröffnung substanzieller Geschäftschancen geführt hat. |
Das Gericht begründet seine Entscheidung im Wesentlichen mit dem „Affektionsinteresse“ des Fahrers und dem Affektionswert. Ein Begriff, der auch beim Lamborghini-Urteil des Gerichts bemüht wurde.
Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH, befasste sich mit der Projektentwicklung zur Energieerzeugung von regenerativen Quellen. Streitig war der Vorsteuerabzug für die Anschaffung eines Ferrari California, dessen Bruttokaufpreis sich auf ca. 200.000 EUR belief.
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