· Fachbeitrag · § 18 UStG, § 61 UStDV
Kopie einer Rechnungskopie reicht für Umsatzsteuer-Vergütung aus
| Auch die Kopie einer Rechnungskopie ist eine Kopie der Rechnung. Das hat der BFH aktuell entschieden. |
Hintergrund
Die Entscheidung betrifft das Vorsteuer-Vergütungsverfahren, nach dem im Ausland ansässige Unternehmer ihre im Inland abziehbaren Vorsteuerbeträge vergütet erhalten.
Nach einer Neuregelung im Jahr 2010 muss der erforderliche Antrag auf elektronischem Weg gestellt werden. Diese Form soll das Verfahren vereinfachen, macht aber die bis dahin erforderliche Übersendung von Originalunterlagen unmöglich. Seit 2010 hat der Antragsteller daher die Rechnungen, aus denen sich die zu vergütenden Vorsteuerbeträge ergeben, „auf elektronischem Weg“ in Kopie zu übermitteln.
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