· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Beleganforderungen im Steuervergütungsverfahren
von RD a. D. Michael Marfels, Nordkirchen
| Auch eingescannte Rechnungskopien genügen den Beleganforderungen für das Steuervergütungsverfahren. |
Sachverhalt
Streitig war, ob bei Anträgen auf Vorsteuervergütung die Einreichung eingescannter Rechnungskopien statt eingescannter Originalrechnungen den Anforderungen von § 61 Abs. 2 UStDV bzw. Art. 10 der Richtlinie 2008/9/EG und damit für eine fristgerechte Vorlage der Rechnungsbelege genügen.
Der Kläger, ein in Belgien ansässiger Binnenschiffer, stellte am 27.9.2016 beim FA in elektronischer Form über das hierzu von der belgischen Finanzverwaltung bereitgestellte Portal einen Antrag auf Vorsteuervergütung gemäß § 18 Abs. 9 UStG i. V. m. §§ 59 ff. UStDV i. H. v. … für Januar bis Dezember 2015 aufgrund von drei Rechnungen, die in eingescannter Form jeweils mit der Aufschrift „KOPIE“ beigefügt waren. Das FA lehnte den Antrag ab, da die beigefügten Belege keine eingescannten Originalrechnungen seien. Nach Übermittlung der eingescannten Originalrechnungen im Einspruchsverfahren am 2.1.2017 lehnte das FA weiterhin die Vergütung durch Einspruchsentscheidung ab, da die eingescannten Originalrechnungen erst nach Ablauf der gesetzlich geregelten Ausschlussfrist eingegangen seien.
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