· Fachbeitrag · § 2 UStG
Anforderungen an ein Auftreten als Kfz-Händler
| Eine unternehmerische bzw. wirtschaftliche Tätigkeit i. S. d. Umsatzsteuerrechts ist zu verneinen, wenn innerhalb von zwei Jahren zwar zehn Kfz angeschafft werden, über einen längeren Zeitraum aber lediglich zwei Fahrzeuge weiterveräußert werden und ein händlerähnliches Auftreten am Markt nicht dargetan wird. |
Sachverhalt
Streitig ist, ob der Kläger in den Streitjahren unternehmerisch tätig war und deshalb zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Der Kläger ist ein russischer Staatsbürger, der bis 2004 in Russland einen selbstständigen Kfz-Handel betrieb. Seit 2005 lebt er in Deutschland.
Im September 2009 meldete der Kläger in Deutschland das Gewerbe Im- und Export von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen an mit dem Hinweis, dass das Gewerbe in 2009 nicht ausgeübt werde. Bereits im Mai 2010 erfolgte die Abmeldung. Erneut wurde das Gewerbe zum August 2011 an- und im Oktober 2011 wieder abgemeldet.
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