· Fachbeitrag · § 24 UStG
Keine Durchschnittssatzbesteuerung für den Verkauf von „Ackerstatusrechten“
| Der sog. Verkauf von „Ackerstatusrechten“, also das Vorhalten von Dauergrünland eines Landwirts zugunsten eines anderen Landwirts zur Umbruchsgenehmigung ist kein Anwendungsfall der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG . |
Begriffliche Klärungen und umweltpolitischer Hintergrund
Für das Verständnis des Urteils wichtig sind das Wissen um die Bedeutung der Begriffe „Grünlandumbruch“ und „Cross Compliance“ sowie das Wissen um den umweltpolitischen Hintergrund. Insoweit wird auf die Ausführungen zur Rundverfügung der OFD Frankfurt / Main vom 21.2.17 verwiesen (AStW 2017, XXX, in diesem Heft).
Sachverhalt
Die Klägerin (K) führt einen landwirtschaftlichen Betrieb und unterliegt mit ihren Umsätzen der Besteuerung nach Durchschnittssätzen.
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