· Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 24 UStG
„Verkauf von Ackerstatusrechten“ fällt nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirtschaft
| Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass der Verkauf von Ackerstatusrechten“ - also das gem. § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung erfolgende Vorhalten von Dauergrünland eines Landwirts zugunsten eines anderen zur Umbruchsgenehmigung - nicht unter § 24 UStG fällt. |
Fundstelle
- FG Schleswig-Holstein 15.9.16, 4 K 16/14; Rev. beim BFH unter V 55/16, astw.iww.de, Abruf-Nr. 191101
Quelle: Ausgabe 02 / 2017 | Seite 125 | ID 44420596