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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 24 UStG

    „Verkauf von Ackerstatusrechten“ fällt nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirtschaft

    | Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass der Verkauf von Ackerstatusrechten“ - also das gem. § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung erfolgende Vorhalten von Dauergrünland eines Landwirts zugunsten eines anderen zur Umbruchsgenehmigung - nicht unter § 24 UStG fällt. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 02 / 2017 | Seite 125 | ID 44420596

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