· Fachbeitrag · § 4 UStG
EuGH: Umtausch von EUR in Bitcoin ist von der Mehrwertsteuer befreit
| Nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie unterliegen Lieferungen von Gegenständen sowie Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger als solcher im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt tätigt bzw. erbringt, der Mehrwertsteuer. Die Mitgliedstaaten müssen jedoch u. a. die Umsätze von der Steuer befreien, die sich auf „Devisen, Banknoten und Münzen beziehen und die gesetzliches Zahlungsmittel sind“. |
Hintergrund
Bitcoin ist eine virtuelle Währung, die im Internet für Zahlungen zwischen Privatpersonen sowie in bestimmten Internetshops, die diese Währung akzeptieren, verwendet wird. Die Nutzer können diese Währung auf der Grundlage eines Wechselkurses kaufen und verkaufen.
Sachverhalt
David Hedqvist, ein schwedischer Staatsbürger, beabsichtigte die Erbringung von Dienstleistungen, die im Umtausch konventioneller Währungen in die virtuelle Währung Bitcoin und umgekehrt bestanden.
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