· Nachricht · § 4 UStG
Umsätze mit Geldspielautomaten
| Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind steuerbar und steuerpflichtig. Eine Steuerbefreiungsvorschrift greift insoweit nicht ein. |
Sachverhalt
Der Unternehmer erzielte aus dem Betrieb von Geldspielautomaten Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Finanzamt ging von der Steuerpflicht dieser Umsätze aus und lehnte eine Steuerbefreiung ab.
Dagegen wollte der Steuerpflichtige vor Gericht erreichen, dass die Automatenumsätze nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Wegen der Zufallsabhängigkeit fehle bereits der erforderliche Leistungsaustausch zwischen Unternehmer und Spieler. Zudem seien die Umsätze entgegen der nationalen Regelung im Umsatzsteuergesetz steuerfrei, was sich auch aus europarechtlichen Rechtsgrundsätzen und insbesondere aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sowie aus der neueren Rechtsprechung des EuGH und BFRH ergebe. Der Steuerpflichtige werde gegenüber den subventionierten staatlichen Spielbanken rechtswidrig ungleich behandelt.
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