· Fachbeitrag · § 4 UStG
Umsatzsteuer im Begräbniswald
| Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen kann als Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sein. Erforderlich ist hierfür, dass räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen überlassen werden, sodass Dritte von einer Nutzung der Parzelle ausgeschlossen sind. In zwei Fällen musste der BFH jetzt zu dieser Thematik urteilen. |
Sachverhalt 1
Der Kläger hatte als Betreiber eines Urnenbegräbniswaldes, der einer gemeindlichen Friedhofssatzung unterlag, Interessenten sog. Liegerechte (Nutzungsrechte zur Beisetzung der Asche) an Familien- oder Gruppenbäumen für Zeiträume von 20 bis 99 Jahren eingeräumt.
Entscheidung
Der BFH bestätigte die vom FG angenommene Steuerfreiheit, weil der Kläger
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