· Fachbeitrag · § 4 UStG
Variable Prämien der Ärzte für integrierte Versorgung sind umsatzsteuerfrei
| Variable Prämien, die Krankenkassen an Ärzte im Rahmen der „integrierten Versorgung“ zahlen, unterliegen nicht der Umsatzsteuer. |
Hintergrund
Bei der „integrierten Versorgung“ bilden mehrere Krankenhäuser und Arztpraxen fachübergreifend ein Netz zur verbesserten Versorgung der Versicherten einer bestimmten gesetzlichen Krankenkasse. Den Versicherten steht es frei, an dem Versorgungsnetz teilzunehmen.
Die Krankenkasse zahlt den Ärzten
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