· Fachbeitrag · § 1 UStG
Errichtung eines Tierheims mit kommunalen Zuschüssen
Kommunale Investitionszuschüsse für den Bau eines Tierheims sind umsatzsteuerbar, wenn diese mit der Verpflichtung verbunden werden, Fundtiere aufzunehmen. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige betreibt ein Tierheim und damit einhergehend auch den Verkauf von Tierzubehör und Futtermitteln. Im Tierheim werden von den Kommunen sichergestellte Fundtiere sowie beschlagnahmte Tiere untergebracht. Die Steuerpflichtige sorgt zudem für die Rückführung entlaufener bei ihr untergebrachter Tiere zum Besitzer und nimmt vorübergehend auch private Tiere in Pension auf. Des Weiteren vermittelt die Steuerpflichtige bei ihr untergebrachte herrenlose Tiere an neue Besitzer. Die Steuerpflichtige führt das Tierheim auch als Begegnungsstätte für Tierfreunde sowie als Beratungsstelle für alle Bereiche der Tierhaltung und des Tierschutzes und informiert im Rahmen von Führungen interessierte Gruppen (Schulen, Kindergärten etc.) über die Aufgaben des Tierheims.
Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob Baukostenzuschüsse an die Steuerpflichtige von verschiedenen Kommunen sowie einem Kreis im Zusammenhang mit der Errichtung eines Tierheims umsatzsteuerbar sind.
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