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  • · Fachbeitrag · § 1 UStG

    Geschäftsveräußerung im Ganzen führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

    Aus einer Geschäftsveräußerung ergibt sich keine Gesamtrechtsnachfolge. Die umsatzsteuerrechtliche Einzelrechtsnachfolge betrifft die im Rahmen einer Geschäftsveräußerung übertragenen Gegenstände. So lautet ein aktuelles Urteil des BFH.

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige unterhielt in den Jahren 2005 bis 2008 zwei Unternehmen sowie ein Handelsunternehmen, letzteres bis zu dessen Veräußerung im Jahr 2007.

     

    Aufgrund von Feststellungen der Außenprüfung erließ das Finanzamt für die Streitjahre Änderungs- bzw. Erstbescheide über Einkommensteuer und Umsatzsteuer sowie über den jeweiligen Gewerbesteuermessbetrag.