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  • · Fachbeitrag · § 10 UStG

    Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei einer „0 %-Finanzierung“

    Im Rahmen einer Warenlieferung mit „0 %-Finanzierung“ trägt der liefernde Unternehmer die Kosten der Finanzierung des Kaufpreises durch einen Dritten (Kreditinstitut) häufig in der Weise, dass das Kreditinstitut im Rahmen der Auszahlung an den Unternehmer vom Darlehensbetrag die Zinsen einbehält und der Kunde in Raten den Kaufpreis an das Kreditinstitut zahlt. In diesem Fall mindern die einbehaltenen Zinsen das Entgelt der Warenlieferung des Unternehmers an den Kunden auch dann nicht, wenn der Unternehmer in der Rechnung gegenüber dem Kunden angibt, er gewähre ihm einen Nachlass in Höhe der Zinsen.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige betreibt einen Einzelhandel. Sie bietet im Rahmen von Warenverkäufen eine sog. 0 %-Finanzierung an, bei der die Kunden trotz Ratenzahlung insgesamt nur den Kaufpreis der Waren, den sie auch bei einer sofortigen Barzahlung entrichtet hätten, zahlen.

     

    Grundlage dieses Angebots ist ein „Rahmenvertrag Kreditvermittlung“ mit einem Bankhaus. Die Bank ist zur Übernahme aller vermittelten Neufinanzierungen an Endverbraucher aus Warenverkäufen verpflichtet. Die Darlehensverträge werden unmittelbar zwischen den Darlehensnehmern (Kunden) und der Bank geschlossen.